Häufig gestellte Fragen

Während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses wird der Pflichtbeitrag von den tariflichen Bruttogehaltsbezügen auf Basis der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit erhoben. Während der gesamten Dauer der Altersteilzeit wachsen die Pensionsansprüche also weiter an.

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Kerstin Rumberg
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